Bei Pflastersteinen und Platten aus Beton werden sogenannte „Rastermaße“ für die verschiedenen Formate angegeben.
Das Rastermaß definiert sich aus dem Nennmaß des Steines / bzw. der Platte in Addition mit zwei halben Fugenmaßen (siehe Abbildung).
Das Nennmaß ist das für die Herstellung eines Pflastersteines, bzw. einer Platte aus Beton festgelegte Maß, mit dem das Istmaß innerhalb festgelegter zulässiger Abweichungen übereinstimmen sollte.
Das Istmaß ist das, am Pflasterstein, bzw. an der Platte gemessene Maß.
Mit dem Rastermaß wird gegliedert, gebändert optisch geleitet.
Aber auch umgekehrt kann sich ein Rastermaß aus vorhandenem, z.B. aus Bauwerken, bestehenden Flächenbefestigungen oder festgelegten Linienführungen ergeben.
Ein Gestaltungselement bei Pflaster- und Plattenbelägen kann die Fuge, bzw. die Fugenbreite sein. Neben den technischen Aufgaben erfüllt die Fuge auch eine optische Aufgabe.
Quelle: SLG
Innerhalb einer Pflasterdecke erfolgt die Lastübertragung von Pflasterstein zu Pflasterstein über die dazwischen befindliche Fugenfüllung.
Zu enge Fugen, bei denen es zu einem direkten Stein-zu-Stein-Kontakt kommt, bergen die Gefahr der Entstehung von Absplitterungen an den Steinen und der Entstehung sehr hoher Horizontalspannungen bei Erwärmung der Pflasterdecke.
Die Einhaltung der vorgegebenen Fugenbreite ist auch wichtig für den Ausgleich von Maßtoleranzen der Erzeugnisse. Dies gilt für Pflastersteine und Platten aus Beton gleichermaßen.
Die Lasten werden durch die Aufnahme von Schub- und Scherkräften übertragen, wobei die Spannungsfreiheit des Platten- bzw. Pflasterbelags auch bei Temperaturschwankungen gewährleistet sein muss. Gleichzeitig sorgt die Einhaltung der Fugenbreite für den Ausgleich von Maßtoleranzen der Erzeugnisse.
Die Fugenmaterialien sind entsprechend der geplanten bzw. zu erwartenden Nutzung auszuwählen. Dabei gelten folgende Anforderungen:
Alle Schichten des Oberbaus müssen filterstabil zueinander sein.
Die Fugenfüllung stellt den Verbund zwischen den benachbarten Pflastersteinen/Platten her. Fugen müssen mit Fugenmaterial möglichst dauerhaft vollständig gefüllt sein. Das Fugenmaterial muss so beschaffen sein, dass es die auftretenden statischen und dynamischen Belastungen dauerhaft auf die angrenzenden Bauteile übertragen kann.
In zu engen Fugen kann kein geeignetes Fugenmaterial eingefüllt werden. Zu breite Fugen reduzieren die Kraftübertragung zwischen den Steinen, bzw. Platten und führen somit zu einer verminderten Tragfähigkeit der Decke.
Abstandhalter sind an den Seitenflächen einer Platte (oder eines Pflastersteins) angeformte, im Allgemeinen senkrecht zur Produktunterseite angeordnete, funktionale Profile.
Sie erfüllen unterschiedliche Aufgaben:
Angeformte Profile geben nicht das Maß der fachgerechten Fugenbreite vor.
Abstandsnocken können so ausgebildet werden, dass sie einen form- und kraftschlüssigen Verbund erzeugen.
Diese Verzahnungssysteme gibt es als proPower 4, proPower 5 und proPower 8
Auch in diesem Fall sollten die Verbundstabilisatoren nicht an den angrenzenden Stein, bzw. an die angrenzende Platte stoßen.
Mehr Informationen zu unseren Verzahnungssystemen:
Fugen von Pflasterdecken und Plattenbelägen:
Fugen in der ungebundenen Ausführung:
Damit Fugen vollständig gefüllt werden können, richtet sich die Breite der Fugen nach der Dicke der Elemente.
Die sogenannte Press- oder Knirschverlegung ist grundsätzlich nicht zulässig, um das flexible Tragverhalten der Pflasterdecke bzw. des Plattenbelages nicht zu beeinträchtigen.
Dies gilt für manuelle und maschinelle Verlegung gleichermaßen. Befestigungselemente sollten daher nicht planmäßig auf Kontakt gelegt werden. Einzelne punktuelle Kontaktstellen sind zulässig.
Zur Einhaltung einer gleichmäßigen Fugenbreite kann es zweckmäßig sein, Fugenlehren temporär zu verwenden. Diese können – je nach auszuführendem Verband – in Form von Winkelschienen mit unterschiedlicher Länge oder von Winkel- oder T-Stücken eingesetzt werden. Die Dicke der Winkelschiene ist auf die Fugenbreite abzustimmen.
Die Fugenlehren haben den zusätzlichen Vorteil, dass sie beim Heranführen und Ablegen eines Befestigungselementes die Kanten des bereits verlegten Elementes schützen, was insbesondre bei hochwertigen Belägen in Hinblick auf die Vermeidung von Kantenschäden durch die Verlegung wichtig ist.
Press- und Knirschverlegung ist sowohl bei manueller, als auch bei maschineller Pflaster- und Plattenverlegung nicht zulässig.
Die Verfugung hat kontinuierlich mit der Verlegung zu erfolgen, um die Steine in ihrer Lage zu sichern.
Das Fugenmaterial muss trocken und gelichmäßig durchmischt eingefegt werden. Es wird zunächst nicht eingeschlämmt, weil dadurch eine Entmischung des Fugenmaterials stattfindet und weil nur trockene Belagsflächen abgerüttelt werden dürfen.
Es ist darauf zu achten, dass der Fugenraum vollständig mit dem vorgegebenen Fugenmaterial gefüllt wird.
Nach dem Verlegen und vollständigen Verfüllen der Fugen ist der sauber abgekehrte und trockene Belag mit geeignetem Vibrationsrüttler bis zur Standfestigkeit abzurütteln. Grundsätzlich sollte eine geeignete Vibrationsplatte mit Kunststoffschürze verwendet werden, um Beschädigungen an der Steinoberfläche zu vermeiden.
Dies gilt für Pflastersteine (≥ 6 cm) und für Platten aus Beton ab einer Dicke von 8 cm gleichermaßen.
Der Fugenschluss erfolgt durch einschlämmen unter mäßiger Wasserzugabe von feinkörnigem und bindigem Fugenmaterial aus gebrochenen Gesteinskörnungen (Körnung 0/2).
Der Fugenschluss verhindert das Austragen von Fugenmaterial.
Gleichzeitig gibt er der Pflaster- bzw. Plattenfläche eine hohe Anfangsstabilität und Widerstandsfähigkeit.
Die Prinzessinnenhöfe in Berlin spiegeln eine typische Mischung aus Wohn- und Arbeitsbereichen in Berlin Kreuzberg wider.