
Zum 30. September 2025 ist die Änderung der Bayerischen Bauordnung in Kraft getreten. Mit ihr entfallen die bisherigen Freiflächengestaltungssatzungen. Gleichzeitig erhalten Kommunen nun die Möglichkeit, auf Basis der neuen gesetzlichen Ermächtigung eigene Versiegelungsverbots‑Satzungen zu erlassen.
Diese Neuerungen wirken sich unmittelbar auf die kommunale Planung aus – insbesondere auf Genehmigungsprozesse, Entscheidungsverfahren sowie auf die Ausgestaltung künftiger Bauvorhaben. Viele Gemeinden stehen daher vor der Aufgabe, ihre bisherigen Regelungen zur Freiflächengestaltung neu auszurichten und an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen.
Dabei reicht die Bedeutung weit über Bayern hinaus: Die BayBO setzt hier bundesweit Maßstäbe und gilt als Blaupause für kommende Regelungen in anderen Bundesländern. Das Thema ist daher nicht nur regional, sondern deutschlandweit hochrelevant.
Um Städte und Gemeinden bei der praktischen Umsetzung dieser Veränderungen zu unterstützen, möchten wir Sie auf das Online‑Fachseminar aufmerksam machen.

📅 Donnerstag, 11. Juni 2026
🕒 10.00 bis 12.00 Uhr
📍 Online (Den Teilnahmelink erhalten Sie in Ihrer Buchungsbestätigung per E-Mail)
Die Teilnahme ist kostenlos und der Anmeldeschluss ist der 10. Juni 2026.


Carsten Dierkes beschäftigt sich seit mehr als 25 Jahren intensiv mit der Regenwasserbewirtschaftung, vor allem mit dem urbanen Wasserkreislauf und dem Einfluss der Klimaveränderungen. Der Hydrogeologe und promovierte Bauingenieur war neben Projekten in Frankreich, Spanien, Großbritannien, Schweden und der Schweiz war er vor allem in Australien, den Vereinigten Statten und China tätig. Von 2011 bis 2016 hatte er eine Professur für Wasserwirtschaft an der Fachhochschule Frankfurt am Main
Cornelius Mager, ist Jurist und leitete über 20 Jahre die Lokalbaukommission im Referat für Stadtplanung und Bauordnung. Die Lokalbaukommission umfasst die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde sowie der Denkmal- und (bis 2022) der Naturschutz. Die Lokalbaukommission ist damit auch zuständig für die Prüfung von Baumschutzsachen und der Freiflächengestaltungspläne bei privaten Bauvorhaben.